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VZ-Forderung: Auf der Vorderseite Alkohol kennzeichnen

 Es wird wieder Zeit für die Adventskalender für die Kleinen, die mit ihrer Aufmachung gezielt geockt werden. Doch wer in diesen Tagen einen Weihnachtskalender für seine Kinder oder Enkel kauft, der kann böse Überraschungen erleben.

Denn häufig verstecken sich hinter den 24 Türchen für Kinder ungeeignete alkoholische Süßigkeiten. Das erfahren die Käufer-innen jedoch meist erst beim Wenden der Verpackung im Kleingedruckten, so Ergebnis eines Marktchecks der Verbraucherzentrale (VZ) Hessen. Sie fordert einen eindeutigen, leicht erkennbaren Alkoholhinweis auf der Vorderseite jedes Adventskalenders.

Ernüchternd: Alkoholhinweis im Kleingedruckten versteckt

In der zweiten Novemberwoche begutachteten die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale gezielt 20 alkoholhaltige Adventskalender, deren Aufmachung Kinder anspricht.

Das ernüchternde Ergebnis: Bei der Mehrzahl der Markenprodukte von Feodora, Gubor, Reber, Hachez, Lindt, Heilemann & Co. fällt erst beim Lesen der Beschreibung der Pralinen oder der Zutatenliste auf der Rückseite auf, dass Alkoholisches enthalten ist.

Niederegger: "Ein besonders dreistes Verwirrspiel"

Ein besonders dreistes Verwirrspiel, so die Verbraucherzentrale, liefert die Firma Niederegger mit ihrem Kinder ansprechenden Adventskalender mit Weihnachtsmarktmotiv: Auf der Rückseite lautet es nach der Aufzählung der Marzipanpralinen "ohne alkoholische Füllung", in der folgenden Zutatenliste für das Marzipan taucht aber trotzdem "Alkohol" auf.

Nur in wenigen Fällen liefern die Hersteller zumindest auf der Rückseite zusätzlich zur Zutatenliste einen gesonderten Alkoholhinweis. Nur die Peters GmbH, Lippstadt, kennzeichnet einen ihrer beiden begutachteten Adventskalender auf der Schauseite deutlich "Mit Alkohol".

"Wenn Adventskalender alkoholhaltige Zutaten enthalten, muss das generell direkt auf den ersten Blick, vorne auf der Verpackung erkennbar sein", fordert daher die Verbraucherzentrale Hessen. "Sonst kann es dazu kommen, dass ein Kind fast einen Monat lang unbemerkt alkoholhaltige Süßigkeiten verzehrt."

Deutliche Angabe auch für alkoholfrei lebende Erwachsene wichtig

Ein deutlicher Hinweis ist auch für erwachsene Verbraucher wichtig, die auf jeglichen Alkohol verzichten wollen oder müssen. "Es ist nicht zumutbar, dass zunächst sämtliche Informationen auf der Verpackung durchforstet werden müssen, um Hochprozentiges im Weihnachtskalender zu vermeiden", so die Verbraucherzentrale weiter. "Die Hersteller sind hier für eine klare Kennzeichnung verantwortlich."

Anbieter, die keine alkoholischen Zutaten verwenden, weisen darauf weitaus häufiger auf der Schauseite der Weihnachtskalender hin.

Quelle: www.verbraucher.de/ernuechternd--adventskalender-mit-promille-

JF 11/2012